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Wirtschaft
 Bauförderung

Städtisches Wohnungsbauprogramm

  Eigengenutzter Wohnraum Eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung Mietwohnungsbau
Was wird gefördert? Bau oder Kauf einer neuen oder einer vorhandenen Wohnung im Stadtgebiet Weiden Erstmaliger Erwerb oder unzureichende Unterbringung im vorhandenen Wohneigentum Bau von neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen im Stadtgebiet Weiden
Welche Förderung gibt es und wie hoch ist sie? Ein unverzinsliches Darlehen Darlehensgrundbetrag 7.000 EUR, Darlehensbetrag je zum Haushalt gehörendes kinderzuschlagsberechtigtes Kind
für das 1. Kind 4.000 €
für das 2. Kind 5.000 €
für das 3. bzw jedes weitere Kind 6.000 €
höchstens jedoch 15 % der Gesamtkosten lt. Finanzierungsplan

Tilgung 15 Jahre lang 1 % jährlich, danach 10 % jährlich, Verwaltungskostenbeitrag lfd. 0,5 % jährlich der Darlehenssumme

Bei vorzeitiger Tilgung ab dem 2. Laufzeitjahr erfolgt ein Schuldnachlaß je nach Laufzeit zwischen 4 und 40 %

Die Kriterien des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) und der Wohnungsbauförderungsbestimmungen - WFB 2008 - sind zu beachten.

Förderung mit zinslosen Darlehen in Höhe von 20 v. H. der genehmigten Bausumme

Tilgung 1 % jährlich, Verwaltungskostenbeitrag lfd. 0,5 % jährlich

Die Kriterien des BayWoFG und der Wohnungsbauförder-
ungsbestimmungen - WFB 2008 - sind zu beachten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Junge Ehepare i. S. des Art. 5 Abs. 2 Ziff. 2 BayWoFG, Familien mt einem Kind, zwei oder mehr zum Haushalt des Antragstellers gehörenden Kindern i. S. des § 32 Abs. 1 - 5 Einkommensteuergesetz und sinngemäß auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit Kind oder Kindern, Alleinstehende mit einem Kind oder Kindern mit den vorgenannten Voraussetzungen

Bei allen vorgenannten Antragsberechtigten darf das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 4 Abs. 1 BayWoBindG der WFB 2008 um nich mehr als 40 v. H. überschreiten. Geringfügige Überschreitungen bis 1 % werden toleriert.

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften
Berechtigte zum Bezug der Mietwohnungen?   Familien mit 2 und mehr Kindern, Junge Ehepaare, Familien mit Schwerbehinderten, Ältere Menschen, Alleinstehende mit Kindern usw., i. S. des Art. 2 Abs. 1 BayWoFG unter der Voraussetzung, daß bie den vorgenannten Personengruppen das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 4 Abs. 1 BayWoBindG der WFB 2008 um nicht mehr als 20 v. H. überschreitet; geringfügige Überschreitungen bis 1 % werden toleriert.
Wo kann man die Förderung beantragen und wer hilft dabei? Das Darlehen ist vor Baubeginn oder Kauf bei der Stadt Weiden in der Oberpfalz zu beantragen. Hier erfolgt auch die Beratung und Hilfe bei der Antragstellung. Das Darlehen ist vor Baubeginn bei der Stadt Weiden in der Oberpfalz zu beantragen. Hier erfolgt auch die Beratung und Hilfe bei der Antragstellung.
Abteilung für Bauen und Wohnen
Herr Lehner
Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Str. 15
2. Stockwerk, Zi. Nrn. 2.05
Telefon: 09 61 / 81 - 63 05
Telefax: 09 61 / 81 - 60 19
Hinweis auf Staatl. Wohnungsbauförderprogramme:
http://www.wohnen.bayern.de
Bayerische Landesboden Kreditanstalt
Wohnungsbauprogramme der Kreditanstalt für den Wiederaufbau -KfW-
http://www.kfw.de
Kapellenstraße 4
80 333 München
Tel. 089 / 2171-01
Fax: 089 / 2171-8083
eMail: labo@blb.de
http://www.labo-bayern.de
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