BekanntmachungBebauungsplan Nr. 61 26 283, Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 22.11.2010 unter Nr. 168 den vom Stadtplanungsamt am 23.09.2010 erstellten Bebauungsplan für das Gebiet „südlich des Edeldorfer Weges“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. In den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung kann ab 01.12.2010 im Stadtplanungsamt Weiden i. d. OPf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 2.22, während der üblichen Dienststunden von jedermann Einsicht genommen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 215 Abs.1 BauGB sind
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiden i. d. OPf., 01.12.2010
![]() |
||


