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Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten
Charakter der nachstehenden Tage entsprechen, sind verboten am:
- Aschermittwoch von 0:00 - 24:00 Uhr
- Gründonnerstag von 0:00 - 24:00 Uhr
- Karfreitag von 0:00 - 24:00 Uhr
Hinweis: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen
mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen
verboten.
- Karsamstag von 0:00 - 24:00 Uhr
Hinweis: Somit gelten die Vergnügungsbeschränkungen Gründonnerstag
ab 0:00 Uhr durchgehend bis einschließlich Karsamstag 24:00 Uhr.
- Allerheiligen von 0:00 bis 24:00
- Volkstrauertag von 0:00 bis 24:00 Uhr
- Totensonntag von 0:00 - 24:00 Uhr
- Buß- und Bettag von 0:00 - 24:00 Uhr
- Hinweis: Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen
verboten.
- Heiliger Abend von 14:00 - 24:00 Uhr
Für bestimmte Veranstaltungen sind an einigen der geschützten
Tage Ausnahmegenehmigungen möglich. Setzen Sie sich diesbezüglich
mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.
An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich zu beachten,
daß
öffentliche Vergnügungsveranstaltungen generell vor
11:00 Uhr (Hauptgottesdienstzeit) nicht zulässig sind. |