Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der Oberpfalz
Online-Service statt Behördengang
Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregisterauskunft Für ein Führungszeugnis oder eine Gewerbezentralregisterauskunft
ist u. a. auch der Geburtsname ("Mädchenname") der Mutter
anzugeben. Soll das Führungszeugnis oder die Gewerbezentralregisterauskunft
zur Vorlage bei einer Behörde dienen, ist auch der Verwendungszweck
und die Empfängeradresse
mitzuteilen. Soweit Sie vor Zusendung an die benannte Behörde das Führungszeugnis / GZR einsehen wollen (möglich beim Amtsgericht) oder zur Verwendung im Ausland eine Überbeglaubigung oder Apostille benötigen, können Sie dies leider nicht online erledigen. Eine Online-Beantragung ist auch im Falle einer GZR-Auskunft bez. einer juristischen Person, z.B. zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, nicht möglich. Kein Online-Antrag ist ferner möglich, wenn Sie ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen oder wenn Sie als nicht der Meldepflicht unterliegende Person (z. B. NATO-Truppenstatut) Ihre Wohnung nicht angemeldet haben. In diesen Sonderfällen bitten wir Sie um persönliche Vorsprache im Rathaus. Führungszeugnis online beantragen Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen (nicht bei Auskünften über juristische Personen)
Hinweis:In der Rubrik Verwaltung finden Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch, sowie Formulare zum Download. Beim Bundesamt für Justiz finden Sie zu diesem Thema ebenfalls umfangreiche Informationen. |
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