Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in
der Oberpfalz
Online-Service statt Behördengang
An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen
Meldebehörde anzumelden, dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb
der selben Gemeinde. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der
eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
sind dies die gesetzlichen Vertreter. Bei Beziehen der Wohnung eines
Personensorgeberechtigten genügt es, wenn dieser die Anmeldung für das
Kind / die Kinder vornimmt. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften
reicht die Anmeldung durch einen Ehegatten / Lebenspartner aus.
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist mangels Verbreitung der digitalen
Signatur und wegen notwendiger Änderungen in Ausweisdokumenten noch
zwingend erforderlich. Sie können mit
der elektronischen Ankündigung des Umzuges innerhalb der Stadt oder des Zuzuges von außerhalb Bayern kommend aber die Bearbeitungszeit bzw. Wartezeit erheblich
verkürzen. Soweit Sie von einer anderen bayerischen Gemeinde zuziehen, ist eine elektronische Ankündigung nicht notwendig, da wir Ihre Daten online von der bisherigen Wohnsitzgemeinde erhalten können, wenn Sie bei uns vorsprechen.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten die korrekte
Groß- / Kleinschreibung.
- Ankündigung
des Umzuges innerhalb der Stadt
- Ankündigung
eines Zuzuges nach Weiden i. d. OPf. (von außerbayer. Ort kommend)
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland
bezogen wird, also z. B. bei:
- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Hauptwohnung und Zuzug in eine bereits bestehende
Nebenwohnung
Weitere Infos hierzu finden Sie in der Rubrik Behördenbesuch.
Hinweis:
In der Rubrik Verwaltung finden
Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch, sowie Formulare
zum Download |