Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in
der Oberpfalz
Online-Service statt Behördengang
Lohnsteuerkarte (auch mit der Lohnsteuerklasse VI)
Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde,
in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20.09. des jeweiligen Vorjahres mit
Hauptwohnsitz gemeldet war. Für Ehegatten, die keinen gemeinsamen
Hauptwohnsitz haben, ist die Gemeinde der Hauptwohnung des älteren
Ehegatten zuständig.
Eine Lohnsteuerkarte wird nur für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland
ausgestellt. Nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (=Lohnsteuerjahr)
dürfen Lohnsteuerkarten für dieses Jahr nicht mehr ausgestellt werden.
Wer mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezieht, benötigt für das 2. und alle weiteren Arbeitsverhältnisse eine 2. (3. usw.) Lohnsteuerkarte, auf der die Lohnsteuerklasse VI zu bescheinigen ist. Auch dies können Sie online erledigen.
Gebühr: keine
Lohnsteuerkarte online
beantragen
Lohnsteuerkarte Klasse VI online beantragen
| Hinweis: |
Wenn Sie lediglich einen Ersatz
für eine verloren gegangene
oder nicht mehr auffindbare Lohnsteuerkarte benötigen, gehen Sie
bitte einen Menüpunkt zurück auf "Ersatz-Lohnsteuerkarte" |
Änderung der Lohnsteuerkarten
Die Stadt Weiden in der Oberpfalz darf folgende Änderungen vornehmen:
- Steuerklassenwechsel
- Eintrag des Kinderfreibetrages für Kinder unter 18 Jahren
- Kirchenein- und Kirchenaustritt
Änderungen können nur bis zum 30. November des laufendes Jahres durch
uns vorgenommen werden. Ein förmliches Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Es sind nur die zu ändernden Lohnsteuerkarten mit den ggf. erforderlichen
Nachweisen (z. B. steuerliche Lebensbescheinigung) vorzulegen.
Gebühr: keine
Steuerliche Lebensbescheinigung
Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren, die
im ersten Grad mit
Ihnen verwandt sind, ist Ihnen auf Antrag von der Gemeinde auszustellen,
bei der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Bei erstmaliger Beantragung
müssen Sie anhand der Abstammungsurkunde nachweisen, dass Sie im ersten
Grad mit dem Kind verwandt sind. Ein Online-Antrag ist
daher nur dann sinnvoll, wenn wir Ihnen bereits früher schon für
das gleiche Kind eine steuerl. Lebensbescheinigung erteilt haben.
Gebühr: keine
Lebensbescheinigung online
beantragen
Hinweis:
In der Rubrik Verwaltung finden
Sie weitere Informationen zum Thema Behördenbesuch.
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