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Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der Oberpfalz

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Wiederauffindung Ausweisdokument
Sofern Sie uns den Verlust / Diebstahl bzw. das Abhandenkommen eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Pass, Kinderreisepass etc.) bereits angezeigt haben und das Ausweisdokument wieder aufgefunden wurde oder Ihnen wieder ausgehändigt wurde, müssen Sie dies unverzüglich der Melde- und Passbehörde anzeigen.

Nur so kann eine Streichung in der Sachfahndungsliste der Polizei erfolgen und eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass Sie bereits ein neues Dokument beantragt haben.

Wer eine notwendige Erklärung über das Wiederauffinden nicht oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Gebühr: keine

Wiederauffindung online ankündigen

Hinweis:

Bitte beachten Sie die Menüführung, die auf den notwendigen Ausdruck der Anzeige und deren Übermittlung an uns per Post (nach Unterschrift) hinweist

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