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Das virtuelle Bürgerbüro der Stadt Weiden in der Oberpfalz

Online-Service statt Behördengang

 

Verlusterklärung
Ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc.) nicht mehr auffindbar, verloren gegangen, gestohlen worden oder auf andere Weise abhanden gekommen, muss dies unverzüglich der Melde- und Passbehörde mitgeteilt werden.

Nur dann ist durch die damit verbundene Aufnahme des Dokuments in die Sachfahndungsliste der Polizei gewährleistet, dass ein möglicher Missbrauch schnellstens erkannt wird. Die Verlusterklärung ist hier auch Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments.

Wer eine notwendige Verlusterklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die u. a. mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Gebühr: keine

Verlusterklärung online ankündigen

Hinweis:

Bitte beachten Sie die Menüführung, die auf den notwendigen Ausdruck der Anzeige und deren Übermittlung an uns per Post (nach Unterschrift) hinweist.

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