Einschulung
Dies bedeutet, Kinder die bis zum Stichtag sechs Jahre alt sind, werden schulpflichtig. Der Termin für die Anmeldung wird durch die Presse, den Kindergarten oder direkt durch die Schule bekannt gegeben. Grundsätzlich sind die Kinder an der Grundschule Ihres Wohngebiets (Schulsprengel) anzumelden. Eine Entscheidung über eine vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung, die Sie als Eltern beantragen können, trifft der jeweilige Schulleiter (ggf. unter Berücksichtigung eines schulpsychologischen Gutachtens). Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eröffnet die schulvorbereitende Einrichtung (SVE) möglichst gute Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel ist es, Kinder mit Sprachbeeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen auf den Besuch der Grundschule oder einer Förderschule vorzubereiten. Nähere Auskünfte erteilt:
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Der Bayerische Landtag hat am 3. 3. 2005 eine Änderung des
Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen. Danach
wird der Stichtag für die Einschulung in den nächsten sechs
Jahren (d.h. bis zum Schuljahr 2010/2011) schrittweise (um je ein
Monat) auf den 31. Dezember verlegt.